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Schulprogramm

Zum Schulprogramm

aus dem Inhalt
1 Situation der Schule im Schuljahr 2005 / 06
2 Leitbild der H-L-R
3 Zusammenarbeit der Mitwirkenden
4 Schulleben
5 Evaluation und derzeitige Arbeitsfelder

genauere Informationen können Sie im PD-Format nachlesen.
Zum Schulprogramm: hlr-schulprogramm.pdf [522 KB]

Abbildung: Leitbild der HLR -

Pädagogische Grundorientierung und Erziehungsauftr

Wie wir miteinander umgehen wollen
Unser alltägliches Miteinander in der Schule soll von gegenseitiger Achtung geprägt sein: der Achtung seiner Persönlichkeit, seines Aussehens, seiner Sprache und Hautfarbe. Wir bestärken einander im Mut zur eigenen Meinung, auch wenn sie von Mehrheitsmeinungen abweicht.
Wir treten ein für Benachteiligte.
Wir handeln und ermutigen zum Handeln wenn die Persönlichkeitsrechte Anderer verletzt werden.
Rücksichtnahme und Toleranz bedeuten für uns, dass alle an Schule Beteiligten lernen, Andersartigkeit zu akzeptieren. Sexistische, ausländerfeindliche, religionsfeindlichen Äußerungen und Witze dulden wir nicht.
Wir wollen Verantwortungsbewusstsein fördern. Die Klassen- und Schulgemeinschaft ist der Ort, an dem Schülerinnen und Schüler lernen Verantwortung zu übernehmen: für sich selbst und für die Gemeinschaft. Wir verstehen uns als eine Schule, die Menschen stark machen will. Den Selbstwert stärken, bedeutet für uns, Stärken von Menschen wahrzunehmen und herauszustellen. Es bedeutet auch, Schwächen annehmen zu lernen. Im Bewusstsein von Stärken und Schwächen wollen wir die Bereitschaft entwickeln, Hilfe zu geben und auch Hilfe anzunehmen. An unserer Schule legen wir Wert auf Zuverlässigkeit.
Wir leben Verlässlichkeit vor.
Wir wollen, dass sich Lehrer wie Schüler aufeinander verlassen können. Darunter verstehen wir das Einhalten von Schul- und Klassenregeln sowie die Verbindlichkeit von Absprachen.
Wir wollen ehrlich miteinander umgehen. Unangenehme Wahrheiten und Regelverstöße sprechen wir an.
Streitschlichtung
Sozialtraining im Politikunterricht der ES
Pausenspielmöglichkeit

Wie wir an der HLR Lernen verstehen
Weil Lernen ein aktiver Vorgang ist, legen wir an unserer Schule Wert darauf, dass Schülerinnen und Schüler im Unterricht selbstständig arbeiten. Schülerinnen und Schüler können dann selbstständig arbeiten, wenn sie Lern- und Arbeitstechniken der Fächer beherrschen.
Wir wollen in unserem Unterricht Lern- und Arbeitstechniken möglichst oft zum Thema machen. Durch regelmäßiges Einfordern und Trainieren von zentralen Lern- und Arbeitstechniken stellt sich Routine und Sicherheit im Umgang mit Lern- und Arbeitstechniken ein.
Freiarbeit
Lerntage Klasse
Schwerpunkttage Lern- und Arbeitstechniken im Fachunterricht
Training von L-und Ats im Fachunterricht
Lern- und Arbeitstechniken bis Klasse 10 eintragen

Was gelernt werden soll
Wir stellen in unserem Unterricht Anknüpfungspunkte zur Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler her, so dass Schülerinnen und Schüler sich in ihrem Leben orientieren können. Aktuelle Bezüge werden in unserem Unterricht so häufig wie möglich herausgestellt. Damit die Lernenden zunehmend selbstständiger arbeiten können, machen wir Lern- und Arbeitstechniken zum Unterrichtsgegenstand.
Wie wir Unterricht gestalten wollen
Methodisch guter Unterricht ermöglicht die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler. Entdeckendes Lernen sowie Lernen mit allen Sinnen sind leitende Prinzipien, um eine fruchtbare Begegnung der Schülerinnen und Schüler mit dem Unterrichtsgegenstand herbeizuführen. Phasen der Anspannung setzen wir gezielt Phasen der Entspannung gegenüber. Phasen der des lehgangsförmigen Unterrichts werden aufgelockert durch Phasen von Partnerarbeit, Gruppenarbeit oder Einzelarbeit.
Einsatz von Entspannungstechniken:
1. in der Lernen- Lernen-Woche
2. im Kunst-, Musik-, Sport- und Religionsunterricht während der Schwerpunkttage/Lerntage
Methodisch abwechslungsreich gestalteter Unterricht

Lernen mit Medien - Medienkonzept der HLR
Wir wollen Schülerinnen und Schüler befähigen, Medienangebote gezielt auszuwählen und für Lernen, Kommunikation und Information zu nutzen.
Wir lassen Lernende eigene Medien erstellen und reflektieren mit ihnen die Wirkung von Medien. Die „neuen Technologien“ haben für uns den gleichen Stellenwert wie die Print- und Audiovisuellen Medien.
Schülerzeitung Online AG
Zeitungsflirt
Einsatz der neuen Technologien im Fachunterricht
Informationstechnische Grundbildung in Klasse 5: Festlegung von Form und Zeitrahmen
ITG Stunden in Physik und Erdkunde
Einführung in die Textverarbeitung in Klasse 7
Vermittlung grundlegender Kenntnisse im Umgang mit dem Internet in Klasse 8
Einführung von Excel und PhotoDraw in Klasse 9 und 10
Projekt „Gesunde Ernährung“ Klasse 5

Beratungskonzept

Fortbildungskonzept
Lehrerinnen und Lehrer erwerben eine hohe Kompetenz im Umgang mit den „neuen Medien“
Zusammenarbeit mit dem Umfeld
Kooperation mit Sportvereinen
Altersheimen
Kirchengemeinden
Kontakte zu Unternehmen

Gesundheitserziehung - Sich Wohlfühlen im eigenen Körper
Wir möchten, dass Schülerinnen und Schüler die Erfahrung machen, dass Bewegung Spaß macht und gut tut.
Wir wollen praktische Anregungen und Erfahrungen geben dafür geben, was es heißt sich ausgewogen und gesund zu ernähren.
Pausensport - Schulsport (Basketball, Ropeskipping)
Sportfest
Teilnahme an Wettkämpfen
Tanz AG

Themen der Projektwochen:
- Berufswahlvorbereitung
- Gewaltprävention
- Medienkompetenze
- Gesundheitsförderung
- Suchtprävention

Zum Medienkonzept

1 Der Medienbegriff
Medium: „[lat. >Mitte<], das 1) bildungssprachlich für: vermittelndes Element“
Da Wahrnehmung und damit verbundenes Lernen bei Schülerinnen und Schülern möglichst viele Sinnbereiche erfassen sollte, ist es in der Pädagogik schon lange Zeit üblich, Lerninhalte mit Hilfe von Medien zu vermitteln.
Traditionell kamen und kommen dabei bisher die Printmedien an erster Stelle zum Einsatz. Unter diesen verstehen wir in der Regel alle gedruckten Inhalte in Form von Büchern, Arbeitsheften, Zeitungen, Zeitschriften usw.; und zwar in Wort und Bild.
Einen hohen Stellenwert sollen sie auch weiter behalten. Dazu gesellten sich später audio-visuelle Medien wie das Radio, Audiokassetten, Audio-CDs, Fernsehgeräte, Videogeräte sowie Foto- und Videokameras. Da unseren Schülerinnen und Schülern der Umgang mit diesen Medien besonders gut vertraut ist, nehmen auch sie heute einen wichtigen Platz bei der Vermittlung des Lernstoffes ein.
Eigentliches Anliegen und Schwerpunkt dieses Konzeptes sind die so genannten neuen Medien, unter denen wir neue elektronische Formen der Kommunikation und Informationsbeschaffung verstehen, wie z.B. stationäre Computersysteme und Laptops und die mit ihnen verbundenen Möglichkeiten zur Nutzung von installierter Software, Informationsrecherche im Internet sowie der Austausch mit Menschen in der ganzen Welt.
In diesem Bereich gilt es zunächst für Lehrerinnen und Lehrern, eine hohe Kompetenz im Umgang mit diesen Medien zu erwerben, um diese an unsere Schülerinnen und Schülern weiterzugeben.

Alle Medien sollten im Unterricht einen gleich großen Stellenwert haben.

2 Technische Ausstattung
- Die Schule besitzt einen Informatikraum mit 15 Schülerarbeitsplätzen und einem Lehrerarbeitsplatz.
- Die Schüler- und Lehrercomputer sind AMD Durons mit 1200 MHz und 40 GB Festplatten.
- Der Server ist von der Stadt Witten - Amt für Datenverarbeitung, im Juni 2004 neu eingerichtet worden, so dass die Schülerrechner geklont werden können. Der Server verwendet das Betriebsystem Linux 8.2 und wird von der Stadt Witten - Amt für Datenverarbeitung gewartet.
- Die Schüler- bzw. der Lehrerrechner verwenden Microsoft Windows 2000.
- Alle Rechner sind miteinander vernetzt. Jeder Klassen- und Fachraum der Schule besitzt einen Netzwerkzugang und damit auch die Möglichkeit, das Internet zu nutzen.
- Im Informatikraum ist ein Beamer unter der Decke installiert, der bei Bedarf mobil eingesetzt werden kann.

3 Medienkompetenz als Ziel
Ein zentraler Leitbegriff ist die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler. Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, die ihnen ein sachgerechtes und selbstbestimmtes, kre­atives und sozialverantwortliches Handeln in einer von Medien durchdrungenen Welt ermöglichen.
Um dieses allgemeine Ziel zu erreichen, sind Kompetenzen notwendig im Bereich der Nutzung vorhandener Medienangebote, der eigenen Gestaltung medialer Aussagen und der Medienreflexion.

3.1 Mediennutzung
In den letzten Jahren ist das Angebot an unterschiedlichen Medien immer größer geworden. Insbesondere im Bereich der neuen Kommunikations- und Informations­technologien haben sich ständig neue Entwicklungen ergeben, die unseren Alltag entscheidend geprägt haben.
Dieser Entwicklung kann und darf sich auch die Schule nicht verschließen. Schülerinnen und Schüler müssen dazu befähigt werden, Medienangebote im Hinblick auf eigene Bedürfnisse und Interessen auszuwählen und entsprechend den gesellschaftlichen und beruflichen Anforderungen zu nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass sie unter­schiedliche Medienangebote wie z.B. Bücher, Zeitungen, Fernsehen, Hörmedien und Computersoftware kennen, diese vergleichen und ihren unterschiedlichen Funktionen entsprechend anwenden können. Der Einsatz der elektronischen Medien darf dabei niemals Selbstzweck sein, sondern muss vielmehr zielorientiert erfolgen, d.h. sie dienen der Recherche, der Informationsbeschaffung, der Kommunikation und Kooperation, der Produktion und Präsentation von Arbeitsergebnissen.

3.2 Medienerstellung
Schülerinnen und Schüler sollen mit Hilfe der modernen Kommunikations- und Informationstechnologien lernen, eigene Medienbeiträge zu erstellen und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diese Beiträge können dabei dokumentarischer, fiktionaler, experimenteller oder instrumenteller Art sein. Das setzt voraus, dass die Schülerinnen und Schüler frühzeitig in die Handhabung der entsprechenden Geräte bzw. informationstechnischen Systeme und Programme eingeführt werden und ihre Gestaltungstechniken handlungsorientiert erfahren. Zu diesem Zweck sollen sie grundlegende Fähigkeiten im Umgang mit dem Computer, wie z.B. das Anlegen von Ordnern, das Erstellen von Texten, Tabellen und Grafiken, das Bearbeiten, Kopieren und Speichern von Dateien erlernen.
Unsere Schule strebt eine frühzeitige Qualifizierung der Schülerinnen und Schüler in Form von Projekten in den verschiedenen Jahrgangsstufen an:
- In der Jahrgangsstufe 7 sollen die Schülerinnen und Schüler in die Textverarbeitung eingeführt werden.
- In der Jahrgangsstufe 8 sollen grundlegende Kompetenzen im Umgang mit und in der Nutzung des Internets vermittelt werden.
- Im Wahlpflichtbereich II der Jahrgangsstufen 9 und 10 lernen die Schülerinnen und Schüler das Programm Excel und die digitale Bildbearbeitung (PhotoDraw) kennen und können Präsentationen mit Hilfe von Power Point erstellen. Darüber hinaus arbeiten sie an der Aktualisierung und Ergänzung der Homepage mit.
Die eigene Gestaltung von Medien bietet den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit aus der rein rezipierenden Rolle herauszutreten, selbst aktiv und produktiv tätig zu werden und Öffentlichkeit herzustellen. Durch den zielgerichteten eigen­ständigen Umgang mit den neuen Technologien und ihren Möglichkeiten sollen sie befähigt werden, mediale Angebote kritisch einzuordnen, zu hinterfragen und zu bewerten.

3.3 Medienreflexion
Angesichts der Medienvielfalt wird es immer schwieriger, Medienaussagen in Wort und Bild richtig einzuordnen und auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Denn selbst Bilder sind heute nicht mehr nur fotografische Abbildungen von realen oder inszenierten Situationen, sondern mehr und mehr computergestützte künstliche Erzeugnisse.
Hieraus resultiert, dass Schule Schülerinnen und Schüler befähigen muss, mediale Gestaltungsmittel zu analysieren, Mediendarstellungen als Botschaften zu verstehen, verschiedene mediale Gestaltungsabsichten zu erkennen und sie somit zu einem kritischen Umgang mit allen Medien anzuleiten.
Das setzt voraus, dass Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts verschiedene
- mediale Darstellungsformen (z.B. Text, Bild, Grafik, Film, Tonaufzeichnungen),
- Gestaltungstechniken (z.B. Textüberschriften, Kameratechniken, Filmmontagen)
- Gestaltungsarten (z.B. Videoclip, Zeitungsartikel, Internetpräsentationen)
kennen lernen.
Als Gestaltungsabsichten können z.B. Information, Aufklärung, Unterhaltung, Werbung oder Manipulation bedeutsam sein.
Die Nutzung von Medien nimmt Einfluss auf Gefühle, Vorstellungen, Verhaltens- und Wertorientierungen. Die vermittelten Vorstellungen können dabei realitätsbezogen oder auch irreführend sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen angeleitet werden, sich bewusst zu machen, dass Medien Einfluss auf sie selbst, auf ihre Familie, auf die Gesellschaft und die Arbeitswelt nehmen. Sie sollen in die Lage versetzt werden, solche Einflüsse zu erkennen, sie zu artikulieren und sie entsprechend einzuordnen. Im Bereich der Produktion und Verbreitung von Medien sollen Schülerinnen und Schüler lernen, ökonomische, rechtliche, organisationsbezogene und grundlegende technische Voraussetzungen sowie weitere institutionelle und politische bzw. gesellschaftliche Bedingungen der Medienproduktion und Medienverbreitung zu durchschauen und zu beurteilen. In diesem Zusammenhang sind Punkte wie Informations- und Meinungsfreiheit, Urheberrechte, Datenschutz, Datensicherheit im Internet oder öffentlich-rechtliche und privatwirtschaftliche Strukturen anzusprechen.

4 Ist-Zustand
4.1 Arbeitsgemeinschaften
Der Informatikraum wird zur Zeit von zwei Arbeitsgemeinschaften genutzt.
- Informatik AG Klasse 8 (fand leider kein Zulauf)
- Computer online Schülerzeitung AG (25 Schüler der Jahrgänge 5 - 10) http://www.lohmaennchen.de
In diesen AGs steht der Umgang mit dem Computer im Vordergrund.
Die Schüler und Schülerinnen lernen den Umgang mit Ein- und Ausgabegeräten und werden mit den Funktionen der Anwendungsprogramme Word und StarOffice vertraut gemacht.
Die Möglichkeit, das Internet als Informationsquelle zu nutzen, stellt einen weiteren wichtigen Aspekt dar. Das Erstellen einer eigenen Internetseite ist in allen Fällen das Ziel, welches bei der Online-AG schon seit 1999 erreicht wurde (s.o.).

4.2 Wahlpflichtbereich-II - Klasse 9 und 10
Mit Beginn des Schuljahres 2003 / 04 wird das Fach „Informatik“ im Rahmen des Wahlpflichtbereich-II neu eingeführt.
Klasse 9
- Informatik Jungen
- Informatik Mädchen

Klasse 10
- Informatik


4.3 Computer und Fachunterricht
Der Computerraum wird in folgenden Fächern genutzt:
- Biologie - Anwenderprogramme und Internetrecherche
- Deutsch - Anwenderprogramme und Internetrecherche Erstellung von Bewerbungsschreiben am PC
- Englisch - Anwenderprogramme und Internetrecherche
- Erdkunde - Internetrecherche
- Französisch - E-Mail-Projekt und Internetrecherche
- Geschichte - Referate über PowerPoint und Internetrecherche
- Informatik - s. WP-II
- Mathematik - E-Learning und Anwenderprogramme
- Physik - Grundlageneinführung; E-Learning und Anwenderprogramme
- Religion - Referate über PowerPoint und Internetrecherche



4.4 Vermittlung klassischer Medienkompetenzen
- Klasse 5
Nutzung der Bücherei
Gebrauch von Lexika und Wörterbüchern
- Klasse 7
ZeuS - Projekt „Zeitung und Schule“
- Klasse 9



4.5 Vermittlung fachspezifischer Medienkompetenzen
Die Planungsgruppe „Medien“ bittet die Fachschaften ihr zu diesem Punkt, möglichst als Word-Datei, Informationen zukommen zu lassen.


5 Soll-Zustand
Der Einsatz neuer Medien im Detail
IT-Grundbildung (alle Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6)
- Damit alle Schüler möglichst schnell in die Lage versetzt werden, die Möglichkeiten des Schulnetzes zu nutzen, ist bereits in den Kernklassen der Jahrgangsstufe 5 eine informationstechnische Grundbildung (ITG) verankert.
- In der Jahrgangsstufe 6 ist jeweils erneut ITG-Stunden mit fortgeschrittenen Inhalten vorgesehen (Physik). Das vertiefte technische Wissen und die Fertigkeiten in den Bereichen Präsentation, Information und Kommunikation werden als Basis für den qualifizierten Computereinsatz im allgemeinen Fachunterricht angesehen und sollen diesen bereichern.
- Durch die ausgelagerte technische Grundbildung wird der zeitraubende Aufwand für technische Exkurse im allgemeinen Fachunterricht minimiert, so dass hier auch beim Einsatz von Computern in vollem Umfang eine Konzentration auf die fachlichen Inhalte gewährleistet ist, weil die Schüler alle technischen Grundlagen bereits in vereinheitlichter Form beherrschen.

6 Fortbildung
Zur weiteren Planung benötigt die Planungsgruppe „Medien“ den Fortbildungsbedarf des Kollegiums.

7 Benutzerordnung
Muster für eine Nutzungsordnung der Computereinrichtungen an Schulen

7.1 Allgemeines
Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit und zur Festigung der Medienkompetenz außerhalb des Unterrichts. Sie gilt nicht für eine rechnergestützte Schulverwaltung.
Die Schule (Schulname) gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung. Dabei gilt Teil B für jede Nutzung der Schulcomputer, Teil C ergänzt Teil B in Bezug auf die Nutzung außerhalb des Unterrichtes.

7.2 Regeln für jede Nutzung
Passwörter
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Nutzerkennung und wählen sich ein Passwort, mit dem sie sich an vernetzten Computern der Schule anmelden können. Vor der ersten Benutzung muss ggf. das eigene Benutzerkonto, der Account, freigeschaltet werden; ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer möglich. Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am Personal Computer abzumelden.
Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen werden Schülerinnen und Schüler verantwortlich gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schule mitzuteilen.
Verbotene Nutzungen
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.
Datenschutz und Datensicherheit
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.
Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem Internet, ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.
Schutz der Geräte
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.
Nutzung von Informationen aus dem Internet
Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
Versenden von Informationen in das Internet
Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.


7.3 Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes
Nutzungsberechtigung
Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Die Entscheidung darüber und welche Dienste genutzt werden können, trifft die Schule unter Beteiligung der schulischen Gremien. Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schülerinnen sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung. Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler in Absprache mit den AG-Lehrerinnen und AG-Lehrern möglich.
Aufsichtspersonen
Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen, die im Aufsichtsplan einzutragen ist. Dazu können neben Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der Schule auch Eltern und für diese Aufgabe geeignete Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden.

7.4 Schlussvorschriften
Diese Benutzerordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.